Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege.
Leistungsträger sind hier die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen.
Daher kann sie auch nicht -wie zum Beispiel eine Pflegestufe- durch den Patienten beantragt werden, sondern erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit. Sie
bedarf aber der Genehmigung durch die Kasse!
Die häusliche Krankenpflege wird im Haushalt des Versicherten oder seiner Angehörigen erbracht und umfasst z.B. Injektionen von Insulin, Medikamentengabe oder -herrichtung, Wundverbände.
24 h Notfalldienst unter 035241/ 58763