Ab dem 01.01.2017 stehen Betreuungsleistungen allen Pflegeversicherten, die einen Pflegegrad haben zur Verfügung.
Bei Einstufung in die Pflegeversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf monatlich 125 €.
=> Bis zu diesen Höchstsummen werden sogenannte Entlastungsleistungen, die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von Ihrer Pflegekasse bezahlt.
Unsere Leistungen:
- Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames kochen oder backen
etc.
- Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen
- Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang
- Kontrollbesuche
- Gesellschaftsnamittage in gemütlicher Atmosphäre mit Gesellschaftsspielen, gemeinsames Basteln, Kochen, Lesen, etc.
24 h Notfalldienst unter 035241/ 58763