Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen. -Guy de Maupassant-
Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen.                                                                                                                           -Guy de Maupassant- 

Betreuungs- und Entlastungleistungen nach §45 SGB XI

Ab dem 01.01.2017 stehen Betreuungsleistungen allen Pflegeversicherten, die einen Pflegegrad haben zur Verfügung.
Bei Einstufung in die Pflegeversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf monatlich 125 €.
=> Bis zu diesen Höchstsummen werden sogenannte Entlastungsleistungen, die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von Ihrer Pflegekasse bezahlt.


Unsere Leistungen:

  • Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames kochen oder backen etc.
  • Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang
  • Kontrollbesuche
  • Gesellschaftsnamittage in gemütlicher Atmosphäre mit Gesellschaftsspielen, gemeinsames Basteln, Kochen, Lesen, etc.

24 h Notfalldienst unter 035241/ 58763

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