Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Hierfür gilt eine Regelmäßigkeit von:
Beratungsbesuche sollen Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen geben und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen.
24 h Notfalldienst unter 035241/ 58763