Eine finanzielle Förderung können Sie eventuell bei Ihrer Pflegekasse erhalten!
Hierzu wird von den Pflegekassen die Leistungsvoraussetzung geprüft.
Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse auf Pflegebedürftigkeit und diese schickt Ihnen einen Gutachter. Dieser Gutachter stellt in einer ca. einstündigen Begutachtung fest, ob und in welchen Maße Sie pflegebedürftig sind. Die Ergebnisse daraus übermittelt er an die zuständige Pflegekasse und diese entscheidet über eine eventuelle Einstufung.
Gern unterstützen und beraten wir sie hier gern.
24 h Notfalldienst unter 035241/ 58763