Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet im Bereich der ambulanten Pflege in Form vom Sachleistung und Geldleistung. Ein Pflegebedürftiger kann zwischen diesen beiden Leistungsarten oder einer Kombination aus beiden Arten wählen.
Sachleistungen
Wird die Pflege ausschließlich durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst übernommen, bezeichnet dies den Zustand der Sachleistung. Die Höhe der Pflegesachleistung hängt von dem Pflegegrad, der durch die Pflegekasse gewährt wird ab.
Pflegegrad 1: -
Pflegegrad 2: 689,- €
Pflegegrad 3: 1298,- €
Pflegegrad 4: 1612,- €
Pflegegrad 5: 1995,- €
Hinweis:
Beim Bezug von Sachleistungen können wir Ihnen unser gesamtes Leistungsspektrum anbieten, z.B. körpernahe Pflegemaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung oder pflegerische Betreuungsmaßnahmen.
Geldleistungen
Beauftragt der Pflegebedürtige keinen Pflegedienst, hat der Anspruch auf Geldleistungen. Diese wird monatlich von der Pflegekasse ausgezahlt. Der Pflegebedürftige muss jedoch sicherstellen, dass die häusliche Krankenpflege auf andere Weise gewährleistet wird, z.B. durch Angehörige.
Pflegegrad 1: -
Pflegegrad 2: 316,- €
Pflegegrad 3: 545,- €
Pflegegrad 4: 728,- €
Pflegegrad 5: 901,- €
Hinweis:
In diesem Fall besuchen wir Sie halbjählich (Pflegegrad 1-3) bzw. vierteljählich (Pflegegrad 4 und 5) im Rahmen eines Beratungsgespräches nach § 37 SGB XI und beatnworten offene Fragen oder geben Tipps, damit die Pflege adäquat sichergestellt ist.
Kombinationsleistungen
Unter Kombinationsleistung versteht man, dass die Pflege des Pflegekunden zum Teil von einem zugelassenen, ambulanten Pflegedienst und zum Teil von einem Angehörigen erbracht wird. Die Kombinationsleistung kombiniert somit die Pflegesachleistung mit der Pflegegeldleistung.
Wird die Pflegesachleistung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann gleichzeitig ein entsprechend gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gemindert, den der Pflegebedürftige in Form von Sachleistungen erhalten hat.
Hinweis:
Für eine Kominationsleistung erstellen wir Ihnen gern ein Kostenangebot, mit dem Ziel einen optimalen Mix aus Angehörigenpflege und unserer professionellen Unterstützung zu finden.
Desweiteren haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen, Hauswirtschaftliche Versorung und Verhinderungspflege.
24 h Notfalldienst unter 035241/ 58763